Schulberatung

Beratung

Prinzipien der Schulberatung
– Schulberatung ist für die Ratsuchenden freiwillig
– Schulberatung ist vertraulich (Schweigepflicht)
– Schulberatung ist unabhängig
– Schulberatung ist kostenlos

Aufgaben der Schulberatung:

Bildungsweginformation und Schullaufbahnberatung
– Vermittlung von Informationen zu Aufnahmebedingungen und Möglichkeiten verschiedener Bildungswege
– Informationsveranstaltungen zur Wahl schulischer Bildungswege und zum Übertrittsverfahren

Pädagogisch-psychologische Beratung
– bei Leistungs- und Lernstörungen
– bei der Lösung von Schulproblemen
– bei schulischen Konflikten
– zur Eignung und Schulleistung

Beratung von Schule und Lehrkräften
– Weitergabe von Erfahrungen und Ergebnissen (soweit notwendig und datenrechtlich zulässig)

Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten
– Austausch von Informationen über Einrichtungen der Schulberatung, der Erziehungsberatung
und der Berufsberatung

 

Quelle:
Neue SB-KMBek – erschienen am 23. November 2001 im Staatsanzeiger Nr. 47: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 29. Oktober 2001 Nr. VI/9-S4305-6/40 922 ( KWMBl. Teil I Nr. 22/2001 vom 30. November 2001)